Bildungspolitischer Kontext von Bildungsbegleitung
Bisher sind in der Ausbildungsvorbereitung für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Maßnahmekategorien (tip-Lehrgang, G-Lehrgang, F-Lehrgänge sowie BBE-Lehrgänge) vorgesehen. Eine sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen ist hierbei lediglich innerhalb der jeweiligen Maßnahme angedacht. Die Tätigkeiten von Sozialpädagog(inn)en beschränken sich dabei in der Regel auf sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung des erfolgreichen Verlaufes dieser Maßnahme.
Eine kontinuierliche Begleitung der Teilnehmer/innen über die Grenzen von Zuständigkeiten, das heißt, über verschiedene Lernorte und Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Träger hinweg, stand bislang im Hintergrund.
Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Reform des Arbeitsmarktes (u. a. Hartz, Job AQTIV) und nicht zuletzt bei der Umsetzung der „Entwicklungsinitiative: Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ wird deutlich:
Eine erfolgreiche Integration Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf in Ausbildung und Beschäftigung erfordert es, Angebote flexibel zu organisieren, um individuelle Qualifizierungswege möglich zu machen. Bei der geforderten Flexibilität ist es jedoch unabdingbar, den Jugendlichen eine gewisse Kontinuität in der Begleitung ihrer Qualifizierungsverläufe anzubieten.
Eine individuelle Begleitung der Zielgruppe ist notwendig, die sowohl den Qualifizierungs- und Stabilisierungsprozess der Jugendlichen unterstützt, als auch maßnahme- und trägerübergreifend agiert. Dies soll eine kontinuierliche Bildungsbegleitung leisten, die der individuellen Begleitung einen neuen Schwerpunkt verleiht.

