Ausbildungsvorbereitung Neue Förderstruktur Praxisforen Kompetenzfeststellung Qualitätsmerkmale, Prinzipien

Qualitätsmerkmale und Prinzipien

Die Kompetenzfeststellung in der beruflichen Integrationsförderung beruht auf den folgenden pädagogischen Grundsätzen und setzt diese um:

Kompetenzansatz Die Kompetenzfeststellung untersucht und unterstützt die Kompetenzen und Potenziale und sucht nach Anhaltspunkten für die individuelle Förderung. Ergebnisse (Berichte, Profile, Rückmeldungen etc.) stellen die Kompetenzen in den Mittelpunkt und geben Hinweise auf Entwicklungsmöglichkeiten. Verfahren, Berichte und Rückmeldungen vermitteln den Jugendlichen, dass sie etwas können und machen Mut.
Lebensweltbezüge Übungen und Aufträge stammen aus dem Erfahrungsbereich der Teilnehmer/innen und schaffen Bezüge zur jeweiligen Lebenswelt. Die Art der Aufgaben, die Formulierungen und die Aufmachung der Arbeitsblätter sind verständlich und zielgruppenadäquat bei gleichzeitiger Betonung der Ernsthaftigkeit.
Ganzheitlichkeit Die Kompetenzfeststellung spricht die gesamte Persönlichkeit an. Die Diagnose bezieht alle Sinne und alle Ebenen des beruflichen Handelns (Denken, Fühlen, Handeln) ein.
Individualisierung Im Rahmen der Kompetenzfeststellung werden alle Teilnehmer/innen einzeln beobachtet; jede/r Teilnehmer/in erhält ein schriftliches Ergebnis mit qualitativen Aussagen und individuellen Empfehlungen sowie eine individuelle Rückmeldung. Neben Gruppenaufgaben umfasst die Kompetenzfeststellung Einzelaufträge und Aufträge für zwei bzw. drei Jugendliche.
Partizipation Die Kompetenzfeststellung zielt auf die eigenverantwortliche Weiterentwicklung. Die Teilnehmer/innen übernehmen in der Kompetenzfeststellung eine aktive und selbstbestimmte Rolle. Die Teilnahme an der Kompetenzfeststellung darf nicht gegen den Willen der Teilnehmer/innen stattfinden (Unter Zwang sind keine Kompetenzen und Potenziale ersichtlich.)
Transparenz Der Sinn sowie der Ablauf aller Verfahren und Übungen sind für die Teilnehmer/innen offen und nachvollziehbar, die Ergebnisse werden für sie verständlich formuliert und ihnen erklärt.

Die Kompetenzfeststellung berücksichtigt folgende Prinzipien:

Kontrollierte Subjektivität Die Kompetenzfeststellung stellt sicher, dass die Subjektivität der Beobachtungen, Beurteilungen und Bewertungen kontrolliert wird und dämmt Beobachtungs- und Bewertungsfehler ein, z. B. durch ein gezieltes Beobachtungstraining, durch mehrere und wechselnde Beobachter/innen.
Prozessorientierung Die Kompetenzfeststellung ist auf einen Entwicklungsprozess ausgerichtet. Kompetenzfeststellung und Förderung bilden eine Einheit. Kosten, Aufwand und Belastung der Beteiligten rechtfertigen sich (nur) durch den Nutzen für die weitere Förderung der Teilnehmer/innen. Die Einheit von Kompetenzfeststellung und Förderung/Qualifizierung, das heißt die konzeptionelle Einbindung der Kompetenzfeststellung, muss sichergestellt sein (durch personelle Kontinuität und/oder durch eine enge Kooperation).
(Sozial-) Pädagogische Orientierung Die Kompetenzfeststellung findet in sozial- und berufspädagogischen Handlungsfeldern statt. Das jeweilige Verfahren muss mit den der beruflichen Integrationsförderung zugrunde liegenden (sozial-)pädagogischen Denk- und Handlungsweisen vereinbar und von den Fachkräften nach einer Fortbildung verantwortlich durchzuführen sein. Es dürfen keine Verfahren ausgewählt werden, für die eine psychologische Qualifikation Voraussetzung ist.
Datenschutz Die einschlägigen Vorschriften des Datenschutzes sind einzuhalten. Ergebnisse (Profile, Berichte) dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Teilnehmer/innen an konkret benannte Dritte weiter gegeben werden. Die Weitergabe von Informationen wird dem/der Jugendlichen transparent gemacht.