Vorraussetzungen

Fortbildung Die systematische Verhaltensbeobachtung setzt ein Beobachtungstraining, d. h. die fachliche Qualifizierung jedes bzw. jeder Beteiligten, voraus. Dieses Training sollte für AC orientierte Verfahren mindestens drei Fortbildungstage umfassen. Für die professionelle Durchführung der anderen Verfahren (Sozialtraining, Erlebnispädagogik, Arbeitsproben, narrative Interviews) ist eine entsprechende Qualifikation bzw. Schulung erforderlich. Alle Fortbildungen müssen eine theoretische Erarbeitung ebenso umfassen wie praktische Übungen.
Prozesssteuerung Die Kompetenzfeststellung ist ein komplexes Bündel von Verfahren, das einen hohen Grad an Organisation und Prozesssteuerung erfordert. Zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ist ein entsprechendes Handbuch bzw. schriftlich ausgearbeitetes Programm unerlässlich, das alle Aufträge/Übungen, Arbeitsblätter sowie die Organisationsmittel zur systematischen Verhaltensbeobachtung (Beobachtungsbögen, Bewertungsbögen, Definitionen, Profile etc.) enthält. Es dient der Professionalität ebenso wie als Grundlage der Kooperation der Beteiligten. Der/die Verantwortliche für den Prozess sollte festgelegt und allen bekannt sein.
Zeitpunkt Kompetenzfeststellungsmaßnahmen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingesetzt werden, z. B.
  • noch in der Schulzeit
  • vor oder zu Beginn einer Ausbildungsvorbereitung
  • bei Fragen/Schwierigkeiten im Qualifizierungsverlauf.
  • Rahmen- bedingungen Die zusätzliche Aufgabe der Kompetenzfeststellung erfordert eine zusätzliche Ausstattung: Für ein AC ist i. d. R. ein Personalschlüssel von 1:2 erforderlich. Auch bei anderen Verfahren muss sichergestellt sein, dass neben der Durchführung die gezielte individuelle Beobachtung gewährleistet ist. Das Personal muss für diese Aufgabe freigestellt, das heißt von anderen Aufgaben entbunden werden. Eine ausreichende Zahl von geeigneten Räumen ist sicherzustellen.
    Erweiterung Für einzelne Verfahren, wie psychologische Tests, Assessment-Center oder erlebnispäd-agogische Übungen gelten zum Teil spezifische Qualitätsmerkmale, die die dargestellten Mindestqualitätsmerkmale nicht aufheben, sondern ergänzen bzw. spezifizieren.