Qualitätsmerkmale

Im Folgenden sind die Qualitätsmerkmale für Qualifizierungsbausteine aufgeführt, die im Rahmen der Entwicklungsinitiative "Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf" von Praktiker/innen beteiligter Träger definiert wurden. Sie sind Bestandteil des Neuen Fachkonzeptes für die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

Qualitätsmerkmale für Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung

  1. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt Qualifizierungsergebnisse. Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er/sie den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat.
  2. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Die beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe (Berufsfeldbezug). Sie können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren.
  3. Ein Qualifizierungsbaustein bezieht sich auf das gesamte Spektrum der beruflichen Handlungskompetenz. Er berücksichtigt sowohl die fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz.
  4. Ein Qualifizierungsbaustein ist so formuliert, dass er für die Jugendlichen verständlich und für die Betriebe transparent ist.
  5. Es sollten möglichst keine oder nur wenige Voraussetzungen notwendig sein, um das Qualifizierungsziel zu erreichen. Sollten berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmenden notwendig sein, um den Qualifizierungsbaustein erfolgreich zu absolvieren, so werden diese aufgeführt.
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  7. Qualifizierungsbausteine sind bei Bedarf in kleinere Einheiten (Qualifizierungselemente) untergliedert. Ein Qualifizierungsbaustein besteht aus einer unterschiedlichen Anzahl von Elementen, denen detailliert die zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnisse zugeordnet sind.
  8. Ein Qualifizierungsbaustein gibt einen zeitlichen Richtwert an, der sich an den Vorgaben der BAVBVO orientiert. Der zeitliche und inhaltliche Umfang der Bausteine muss so bemessen sein, dass die beschriebenen Qualifikationen für die Jugendlichen überschaubar sind und auch von ihnen im individuell notwendigen Förderzeitraum erworben werden können.
  9. Ein Qualifizierungsbaustein wird durch Unterweisung, Projekt- und Gruppenarbeit, durch Arbeitsaufträge, durch Übungen und durch angeleitetes Selbststudium an verschiedenen Lernorten umgesetzt. Vorrang haben handlungsorientierte Methoden. Das berufsbezogene Angebot des Qualifizierungsbausteins sollte mit den weiteren Angeboten der Ausbildungsvorbereitung verzahnt sein.
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  11. Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann die oder der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig (nicht eigenverantwortlich) ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsfeststellung überprüft.
  12. Die Leistungsfeststellung kann sowohl durch eine Prüfung als auch durch eine kontinuierliche Tätigkeitsbewertung erfolgen.
  13. Wird eine Prüfung durchgeführt, so erfolgt diese nachdem alle Elemente erfolgreich absolviert wurden. Prüfungsinhalte müssen zwingend im Qualifizierungsbaustein vermittelt worden sein.
  14. Die praktische und ggf. die theoretische Prüfungsaufgabe sowie der zeitliche Umfang der Prüfung sind Bestandteile des Qualifizierungsbildes.
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  16. Die Beurteilung erfolgt nach vorher festgelegten Kriterien. Den Teilnehmer/innen werden diese Kriterien bekannt gemacht.
  17. Wird der Leistungsnachweis erbracht, erhält die/der Jugendliche ein Zeugnis entsprechend der Vorgaben der BAVBVO. Auf Antrag des Anbieters der Ausbildungsvorbereitung bestätigt die zuständige Stelle die Übereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des § 3 BAVBVO.