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Definition Behinderung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet drei Begrifflichkeiten:Ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden (impairment) kann aufgrund einer Erkrankung, einer angeborenen Schädigung oder eines Unfalls als Ursache entstehen.
Durch diesen Schaden sind die Fähigkeiten und Aktivitäten des Betroffenen funktional beeinträchtigt (disability).
Eine soziale Beeinträchtigung (handicap) ist die Folge des Schadens. Sie äußert sich in persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Konsequenzen.
Arten der Behinderung
Im deutschsprachigen Raum werden folgende Arten der Behinderung unterschieden, die Erläuterungen finden sich unter:www.behinderung.org/.de
- Geistige Behinderung
- Hörschädigung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit
- Körperbehinderung
- Lernbehinderung
- Mehrfachbehinderung
- Schwerbehinderung
- Schwerstbehinderung
- Sehschädigung (Blindheit + Sehbehinderung)
- Sprachbehinderung
- Verhaltensstörung
Lernbehinderung, Diagnosekatalog
Die Gruppe der Lernbeeinträchtigten oder –behinderten ist anteilig die größte in der Berufsausbildungsvorbereitung-Reha. Eine ausführlichere Beschreibung der Anforderungen an eine Diagnose findet sich unter: Reha-Handbuch(Lernbehinderung, Diagnosekatalog
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person.In Deutschland wurde die Gestaltung des Sozialgesetzbuches (SGB), Neuntes Buch (IX), "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen", wesentlich durch die Vorläuferfassungen der ICF beeinflusst. Siehe unter:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ICF/icf_dimdi_final_draft_1.pdf

